Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1060
BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64 (https://dejure.org/1965,1060)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1965 - III C 142.64 (https://dejure.org/1965,1060)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1965 - III C 142.64 (https://dejure.org/1965,1060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 328.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
    Das Ausgleichsamt lehnte diese durch Bescheid vom 9. August 1962 mit der Begründung ab, das Bundesverwaltungsgericht habe zwar durch seinen Beschluß vom 20. Dezember 1961 - BVerwG IV C 328.60 - die Feststellung derartiger Verluste bejaht, das Bundesausgleichsamt beharre jedoch auf seinem ablehnenden Standpunkt.

    In den Urteilsgründen ist ausgeführt: Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts habe durch sein Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - entschieden, daß der Verlust einer privatrechtlichen Versorgungsanwartschaft ein feststellungsfähiger Vertreibungsschaden sei, und zwar auch dann, wenn in Erwartung der Versorgungsleistungen Bezüge der Bediensteten nicht einbehalten oder laufende Einzahlungen nicht vorgenommen worden seien.

    Eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt erst vor, seitdem der erkennende Senat in Abweichung von dem Urteil des IV. Senats vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - dahin entschieden hat, daß ein Versorgungsversprechen keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens begründet, wenn der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht eingetreten war (Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [ZLA 1965, 135]).

  • BVerwG, 25.02.1965 - III C 78.63
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
    Eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt erst vor, seitdem der erkennende Senat in Abweichung von dem Urteil des IV. Senats vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - dahin entschieden hat, daß ein Versorgungsversprechen keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens begründet, wenn der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht eingetreten war (Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [ZLA 1965, 135]).
  • BVerwG, 16.02.1961 - III C 185.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
    Sie könnten nur von den Erben des Ehemannes der Klägerin geltend gemacht werden, zu denen die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen nicht gehört (vgl. hierzu Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 -, Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG III C 106.58 - und. Urteil vom 7. November 1963 - BVerwG III C 73.63 -).
  • BVerwG, 15.01.1965 - IV C 123.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
    Eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt erst vor, seitdem der erkennende Senat in Abweichung von dem Urteil des IV. Senats vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 328.60 - dahin entschieden hat, daß ein Versorgungsversprechen keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens begründet, wenn der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht eingetreten war (Urteil vom 25. Februar 1965 - BVerwG III C 78.63 - [ZLA 1965, 135]).
  • BVerwG, 06.05.1965 - III C 172.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an privatrechtlichen geldwerten

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
    Auch dann, wenn der Ehemann der Klägerin im Zeitpunkt der Vertreibung der Klägerin am 28. Januar 1945 schon Versorgungsbezüge erhalten haben sollte, würde der Klägerin ein Anspruch auf Schadensfeststellung wegen Verlustes eines Witwengeldes nicht zustehen; denn solange ein Arbeitnehmer auf Grund eines Versorgungsvertrages Versorgung erhält, hat sein Ehegatte keinen selbständigen unbedingten Anspruch auf Versorgung, auch wenn für ihn Versorgungszahlungen für den Fall des Todes des Arbeitnehmers ausbedungen worden sind (Urteil vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 172.64 -).
  • BVerwG, 07.11.1963 - III C 73.63

    Innehaben eines Anwartschaftsrechts auf Zusatzruhegeld im Zeitpunkt einer

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
    Sie könnten nur von den Erben des Ehemannes der Klägerin geltend gemacht werden, zu denen die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen nicht gehört (vgl. hierzu Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 -, Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG III C 106.58 - und. Urteil vom 7. November 1963 - BVerwG III C 73.63 -).
  • BVerwG, 19.07.1961 - III C 106.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - III C 142.64
    Sie könnten nur von den Erben des Ehemannes der Klägerin geltend gemacht werden, zu denen die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen nicht gehört (vgl. hierzu Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 185.58 -, Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG III C 106.58 - und. Urteil vom 7. November 1963 - BVerwG III C 73.63 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht